Vorbeugend, aber nur vorbeugend und um im worst-case liquide zu sein solltest Du Konten bei Revolut, Paysera und Wise eröffnen. Dazu info einholen, wo jeweils die Pfändungsfreigzenze liegt. Guthaben um die Grenze +/- dort deponieren. Fertig. Wichtig, Deine Adresse sollte einen andere sein, als die bekannte Adresse, welche das Jugendamt kennt ;-)
Damit hast Du zumindest eine Ausweichmöglichkeit und der Gläubiger muss ja auch zunächst Kenntnis von den Konto haben. Ob das Jugendamt als ziviler Gläubiger angesehen wird, oder als staatlicher Gläubiger unterscheidet sich wohl auch von Land zu Land. Private Gläubige haben es unlängst schwieriger zu pfänden, als der Staat.
Alternativ kannst Du dich ja auch tot stellen und abwarten. wenn Du Glück hast, kommt nicht mehr viel, da das JA ja immer mehr Neufälle auf den Tisch bekommt. Unsere Neu-Bürger versorgen die JA mit ausreichend Arbeit :-) und man kümmert sich als Sachbearbeiter natürlich um die "leichten" und kommunikativen Fälle. Bei mir hat es bis jetzt funktioniert. Habe die Schreiben schön gelocht, geackert und abgeheftet, falls ich Material für den Kamin benötige.
Für Kind 1 muss ich nicht etwas als ein Jahr durchhalten; Kind 2 noch knapp 4 Jahre.
Plan B funktioniert jedoch nur bei bestimmten Ländern, dazu müsste man sich entsprechend einlesen.
§ 170 nicht vergessen; jedoch kann es länderspezifisch keine Auswirkungen haben .... hatten wir ja schon im Forum des Öfteren diskutiert.
Ich drück Dir die Daumen.
Damit hast Du zumindest eine Ausweichmöglichkeit und der Gläubiger muss ja auch zunächst Kenntnis von den Konto haben. Ob das Jugendamt als ziviler Gläubiger angesehen wird, oder als staatlicher Gläubiger unterscheidet sich wohl auch von Land zu Land. Private Gläubige haben es unlängst schwieriger zu pfänden, als der Staat.
Alternativ kannst Du dich ja auch tot stellen und abwarten. wenn Du Glück hast, kommt nicht mehr viel, da das JA ja immer mehr Neufälle auf den Tisch bekommt. Unsere Neu-Bürger versorgen die JA mit ausreichend Arbeit :-) und man kümmert sich als Sachbearbeiter natürlich um die "leichten" und kommunikativen Fälle. Bei mir hat es bis jetzt funktioniert. Habe die Schreiben schön gelocht, geackert und abgeheftet, falls ich Material für den Kamin benötige.
Für Kind 1 muss ich nicht etwas als ein Jahr durchhalten; Kind 2 noch knapp 4 Jahre.
Plan B funktioniert jedoch nur bei bestimmten Ländern, dazu müsste man sich entsprechend einlesen.
§ 170 nicht vergessen; jedoch kann es länderspezifisch keine Auswirkungen haben .... hatten wir ja schon im Forum des Öfteren diskutiert.
Ich drück Dir die Daumen.