Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Länderübergreifende Vollstreckung
#9
Ja, die wollen am besten eine inländische Landungs- und zustellfähige Adresse haben. Wenn Du im Ausland bist, fragen die oft, ob Du jmd. bevollmächtigen kannst, der Deine Post für Dich annimmt (bspw. Verwandte, Rechtsanwalt, etc.). Auf keinen FALL zustimmen und machen!

Während meiner juristischen Hobby-Fortbildung in einer anderen Sache habe ich mich mit den Zustellungen und Ladungen im Ausland beschäftigt. So einfach einen gelben Brief mit Vorladung senden, wie wir es aus D kennen, geht eben im Ausland NICHT! Wenn die das doch machen, wäre es nicht zulässig und ein Fehler, es sei denn Du hast expliziert diesem Vorgehen zugestimmt.
FAZIT: Im Ausland zu wohnen bringt viele Vorteile und erschwert die Zustellung für Deutsche Behörden erheblich :-)

Habe einen guten Freund, der Dr der Juristerei ist, Fachrichtung Verwaltungsrecht. Der hat mir das alles mal hübsch erklärt :-)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Länderübergreifende Vollstreckung - von DrNewton - 08-02-2025, 10:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste