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U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI
#1
Hallo,

ich habe lange nichts hier im Forum geschrieben, aber jetzt haben sich einige Fragen aufgesammelt, vielleicht habt ihr gute Ratschläge für mich

1) ich saß einige Monate in der U-Haft wegen dem 170er. Zu COVID-Zeiten, im EU-Ausland, deswegen einige Wochen unvergessliche Isolationshaft, im Haft-Jargon auch Quarantäne genannt. 
Das war ein klassisches Unrechts-Verfahren: unbegründete Anschuldigung seitens der Ex, die Staatsanwaltschaft hat nix geprüft (vor allem die Bedürftigkeit),  hat relativ schnell den EU(!)-Haftbefehl erlassen... Vielleicht erzähle ich mehr darüber, aber Stand heute: das Verfahren wurde mit einer Zahlung meinerseits an die Ex eingestellt (erst in der zweiten Instanz!!!). 
Danach habe ich über einen Anwalt trotz Widerstand der Staatsanwältin einen Beschluss erlangt, dass mir eine Entschädigung zusteht. Ich soll innerhalb der 6 Monate (6?, sagt mein Anwalt) die Entschädigungssumme beziffern. 
Ich selbst lebe seit über einem Jahrzehnt im Ausland

Die Fragen dazu: 
- lohnt es sich über die Erhöhung dieser Entschädig Gedanken zu machen? Was ich weiß: Standard-Entschädigunssatz in DE liegt bei ~75€/Tag, das ist sozusagen best case. Mehr springt da nicht raus, auch wenn man, wie ich, wegen der U-Haft einen gut dotierten Job verloren hat, Rufschädigung beim Kunden (wegen der Nachricht über meine Verhaftung), oben erwähnte COVID-bedingte Isolationshaft, EU-Ausland (schlechtere Haftbedingungen, früher wurde mit Koeffizient gerechnet)
Oder sollte man in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft alle diese Argumente weglassen und nur 75€ verlangen?

- braucht man für diese Bezifferung der Entschädigung einen Anwalt? Kann KI heutzutage solche Schreiben in guter Qualität formulieren? Mein Anwalt verlangt relativ viel Geld für dieses Schreiben, deswegen frage ich

- könnte man in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft einen Deal vorschlagen, dass ich meine Ex wegen der "falschen Anschuldigung" (z.B. StGB §164) anzeige, die Staatsanwältin nicht sofort einstellt und das Geld am Ende von der Ex geholt wird? Der Hintergrund ist: unser deutscher 'Rechtsstaat' ist sowieso Pleite, in meinem Fall bietet sich dieser Weg an, um Kosten zu sparen... Was hält ihr von dieser Idee und wie macht man einen solchen Vorschlag an die StA?

- wenn ich mit 75€ pro Tag rechnen kann, wird in meinem Fall (falls klappt), ein fünfstelliger Betrag ausgezahlt. Gleichzeitig habe ich die alten und laufenden Unterhaltsschulden bei der Ex, zusätzlich die 12 Jahre alten UHV Schulden beim JA. 
Kann diese Entschädigung gepfändet werden? Wie geht man das um?

- falls das Kind wird 18 Jahre alt - greift der 170er? Oder bleibt diese Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit rein zivil?

- gibt es zu den Themen Pfändung, U-Haft, Entschädigung gute Internet-Foren oder Beratungsseiten?

Danke vorab :-)
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Nachrichten in diesem Thema
U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI - von MLCer - 08-02-2025, 12:27

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