Also sie wollte dauerhaft wegziehen, darauf hatte sie geklagt.
Solange das Gerichtsverfahren anhängig war, durfte sie das Dänemark mit dem Kind nicht verlassen. Auch nicht zum Urlaub machen.
Solange das Gerichtsverfahren anhängig war, durfte sie das Dänemark mit dem Kind nicht verlassen. Auch nicht zum Urlaub machen.