11-02-2025, 20:31
Hallo zusammen,
ich möchte diesen Thread nicht unvollständig stehen lassen, daher ist hier einmal wie es weiter ging.
Nachdem ich mir die Infos von der Dame der Schule geholt hatte, blieb uns nicht mehr viel übrig, als anzuerkennen, dass sie wohl noch zur Schule geht und diese zweite Klasse dieses komischen Schuljahres macht. Daher haben mein Anwalt und ich eine Fristverlängerung beantragt und das Verfahren nach der Frist für erledigt erklärt. Es wurde beantragt die Kosten der Gegenseite aufzubrummen. Die Gegenseite hat das Verfahren dann ebenfalls für erledigt erklärt und wollte natürlich das ich das Verfahren zahle.
Der Richter blieb, wie schon beim Beschluss die Zwangsvollstreckung aufzuheben, seiner Linie treu und hatte durch den Ablauf des Verfahrens, lange Antwortzeiten der Gegenseite, die Unterlagen nur stückchenwiese rausgerückt, dann tatsächlich die Kosten der Gegenseite auferlegt.
Ich hab' mir also die Unterlagen erklagt und muss das Verfahren nicht zahlen. Fühlt sich fast an wie ein Sieg, auch wenn ich noch ein halbes Jahr, bis der Spaß, wenn sie dann 18 ist, wieder von vorne losgehen wird, erstmal weiter zahlen muss.
Wie bekomme ich eigentlich die Vorauszahlung, die ich für das Verfahren, an das Gericht leisten musste zurück? Überweisen die das einfach zurück, oder muss ich irgendwas machen?
ich möchte diesen Thread nicht unvollständig stehen lassen, daher ist hier einmal wie es weiter ging.
Nachdem ich mir die Infos von der Dame der Schule geholt hatte, blieb uns nicht mehr viel übrig, als anzuerkennen, dass sie wohl noch zur Schule geht und diese zweite Klasse dieses komischen Schuljahres macht. Daher haben mein Anwalt und ich eine Fristverlängerung beantragt und das Verfahren nach der Frist für erledigt erklärt. Es wurde beantragt die Kosten der Gegenseite aufzubrummen. Die Gegenseite hat das Verfahren dann ebenfalls für erledigt erklärt und wollte natürlich das ich das Verfahren zahle.
Der Richter blieb, wie schon beim Beschluss die Zwangsvollstreckung aufzuheben, seiner Linie treu und hatte durch den Ablauf des Verfahrens, lange Antwortzeiten der Gegenseite, die Unterlagen nur stückchenwiese rausgerückt, dann tatsächlich die Kosten der Gegenseite auferlegt.
Ich hab' mir also die Unterlagen erklagt und muss das Verfahren nicht zahlen. Fühlt sich fast an wie ein Sieg, auch wenn ich noch ein halbes Jahr, bis der Spaß, wenn sie dann 18 ist, wieder von vorne losgehen wird, erstmal weiter zahlen muss.
Wie bekomme ich eigentlich die Vorauszahlung, die ich für das Verfahren, an das Gericht leisten musste zurück? Überweisen die das einfach zurück, oder muss ich irgendwas machen?