11-02-2025, 20:53
Das ist der "Gerichtskostenvorschuss". Soweit ich weiss, war das jetzt erst mal eine Kostenentscheidung, aber noch keine Kostenfestsetzung. Wenn du eigene Kosten hattest, musst du erst eine Kostenfestsetzung beantragen. Beim bereits bezahlten Vorschuss kriegt du so lange nichts zurück, so lange die Gegenseite nichts ans Gericht bezahlt hat. Denn wenn die pleite ist, bleibst du doch noch auf den Kosten sitzen.
Über diese Kostengeschichten und eventuelle notwendigen Anträgen dazu wissen aber Anwälte gut Bescheid. Du solltest dazu Deinen noch fragen.
Das ist durchaus ein Sieg, denn die Kosten werden die Gegenseite sehr ärgern. Die werden sich in Zukunft besser überlegen, ob sie auf Faulheit, Schlamperei und Ignorieren setzen, wenn Unterlagen vorzulegen sind. Unterhalt, nun ja, das war nach dem Nachweis dann unvermeidlich.
Über diese Kostengeschichten und eventuelle notwendigen Anträgen dazu wissen aber Anwälte gut Bescheid. Du solltest dazu Deinen noch fragen.
Das ist durchaus ein Sieg, denn die Kosten werden die Gegenseite sehr ärgern. Die werden sich in Zukunft besser überlegen, ob sie auf Faulheit, Schlamperei und Ignorieren setzen, wenn Unterlagen vorzulegen sind. Unterhalt, nun ja, das war nach dem Nachweis dann unvermeidlich.