11-02-2025, 21:09
(11-02-2025, 20:53)p__ schrieb: Beim bereits bezahlten Vorschuss kriegt du so lange nichts zurück, so lange die Gegenseite nichts ans Gericht bezahlt hat. Denn wenn die pleite ist, bleibst du doch noch auf den Kosten sitzen.Da sie ja noch zur Schule geht wurde Verfahrenskostenhilfe beantragt, ob und wie darüber entschieden wurde kann ich nur mutmaßen. Dadurch dass sie einen Anwalt hatte und das Verfahren gelaufen ist, gehe ich davon aus, dass die VKH bewilligt wurde. Dem Entsprechend sollte Vaterstaat das doch recht zügig ans Gericht überweisen können, oder liege ich da falsch?
(11-02-2025, 20:53)p__ schrieb: Über diese Kostengeschichten und eventuelle notwendigen Anträgen dazu wissen aber Anwälte gut Bescheid. Du solltest dazu Deinen noch fragen.Das werde ich auf jeden Fall tun.
(11-02-2025, 20:53)p__ schrieb: Das ist durchaus ein Sieg, denn die Kosten werden die Gegenseite sehr ärgern. Die werden sich in Zukunft besser überlegen, ob sie auf Faulheit, Schlamperei und Ignorieren setzen, wenn Unterlagen vorzulegen sind. Unterhalt, nun ja, das war nach dem Nachweis dann unvermeidlich.Wie gesagt, wird das vermutlich über die VKH laufen, ob und was die wirklichen davon zahlen, oder zurückzahlen müssen und ob sie daraus lernen, wage ich natürlich zu bezweifeln. Spätestens in einem halben Jahr werde ich es sehen, wenn's dann an die Unterlagen der KM geht.