11-09-2009, 19:12
(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Puhhhh... starker Toback!Das ist die Realität.
(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt jetzt wer?In aller Regel derjenige, der aus der Gerichtsverhandlung als Verlierer rausgeht.
(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Ich stelle mir vor, dass ich dem widersprechen kann, da mein Sohn dann nicht mehr bedürftig ist ...Meiner Erfahrung nach kannst Du mehr als das mehr an KU zahlen, die ARGE wird Dir wegen der Ex auf den Pelz rücken.
Ob die ARGE dann wirklich klagen wird, wird sie abwägen und auch davon abhängig machen, wie die dortige OLG-Richtung bzgl. EU/BU/AU oder Krankenunterhalt aussieht.
Mit "meiner" ARGE habe ich allerdings keine so schlechten Erfahrungen gemacht. Sie ist mir entgegen gekommen und ich ihr bzgl. EU/BU.
Es kann auch alles eine Verhandlungssache sein. Die ARGE vor´s Bein pinkeln würde ich nicht unbedingt anraten. Wie immer in solchen Sachen.
Es kommt drauf an, wen man z.B. dort als Sachberarbeiter/in erwischt!
Bei "meiner" ARGE erkenne ich eher, dass sie der Ex ordentlich auf die Füße tritt, endlich doch mal zumindest für eine längere Zeit einen Halbtagsjob durchzustehen. Die ARGE ist sich eines gewissen Risikos mittlerweile bewußt, den Gang zum Gericht nicht unbedingt zu gewinnen.
Der KU ist und bleibt eine heilige Kuh! Da wird jedem entsorgten Vater die Haut vom Leib gerissen!