Moin,
mein Anwalt hat bereits die Festsetzung beantrag und meinte, ich müsste den Vorschuss erstattet bekommen.
Dennoch habe ich mich wohl zu früh "gefreut". Ich wusste nicht, dass die VKH, welche mein Kind beantragt hat, meinen Anwalt nicht zahlt. Heißt, ich zahle meinen Anwalt selbst, um mir dann bei meinem bis zum Sommer minderjährigen Kind, das mindestens bis zum Sommer auch noch zur Schule geht, das Geld selbst wieder zu holen.
Das schmälert das Gefühl eines Sieges doch immens.
Hat jemand ne Idee, wie ich am besten vorgehen sollte?
mein Anwalt hat bereits die Festsetzung beantrag und meinte, ich müsste den Vorschuss erstattet bekommen.
(11-02-2025, 21:09)NGU1989 schrieb:(11-02-2025, 20:53)p__ schrieb: [quote="p__" pid='219947' dateline='1739299996']Wie gesagt, wird das vermutlich über die VKH laufen, ob und was die wirklichen davon zahlen, oder zurückzahlen müssen und ob sie daraus lernen, wage ich natürlich zu bezweifeln. Spätestens in einem halben Jahr werde ich es sehen, wenn's dann an die Unterlagen der KM geht.
Das ist durchaus ein Sieg, denn die Kosten werden die Gegenseite sehr ärgern. Die werden sich in Zukunft besser überlegen, ob sie auf Faulheit, Schlamperei und Ignorieren setzen, wenn Unterlagen vorzulegen sind. Unterhalt, nun ja, das war nach dem Nachweis dann unvermeidlich.
Dennoch habe ich mich wohl zu früh "gefreut". Ich wusste nicht, dass die VKH, welche mein Kind beantragt hat, meinen Anwalt nicht zahlt. Heißt, ich zahle meinen Anwalt selbst, um mir dann bei meinem bis zum Sommer minderjährigen Kind, das mindestens bis zum Sommer auch noch zur Schule geht, das Geld selbst wieder zu holen.
Das schmälert das Gefühl eines Sieges doch immens.
Hat jemand ne Idee, wie ich am besten vorgehen sollte?