12-02-2025, 11:42
Die Verfahrenskostenhilfe muss der Kläger bei verlorenem Verfahren trotzdem bezahlen, also die Kosten für Gericht und eigenen Anwalt. Abstottern, das ist wie ein Kredit. Und ja, erstmal zahlst du deinen Anwalt selbst, um dann das Geld wieder zu fordern. Das geht den normalen Gang aller Schulden. Geltend machen, auf Verjährung achten und die verhindern.