Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI
#8
Hallo Austriake,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Staatsanwaltschaft auch ermitteln, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht und wie hoch dieser ist.

Wenn ich also sehr wenig verdiene und die Ex-Madame (2,5fach oder mehr) könnte es doch sein, dass ich zum Unterhalt nicht gezwungen bin. Beim Familengericht wurde dieser Vortrag verworfen mit em Hinweis auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das 2,5fache netto der EX ist noch nicht ausreichend .....

Wie sieht es in Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit aus...?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI - von DrNewton - 12-02-2025, 16:30

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ein Kind wird bald 18 Splash 7 1.339 24-12-2024, 11:44
Letzter Beitrag: Splash
  Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend Krösus 5 1.573 26-06-2024, 14:48
Letzter Beitrag: p__
  Kind ab 18 Jahre Aufstieg 6 2.417 19-09-2022, 14:46
Letzter Beitrag: p__
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 3.333 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste