12-02-2025, 16:30
Hallo Austriake,
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Staatsanwaltschaft auch ermitteln, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht und wie hoch dieser ist.
Wenn ich also sehr wenig verdiene und die Ex-Madame (2,5fach oder mehr) könnte es doch sein, dass ich zum Unterhalt nicht gezwungen bin. Beim Familengericht wurde dieser Vortrag verworfen mit em Hinweis auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das 2,5fache netto der EX ist noch nicht ausreichend .....
Wie sieht es in Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit aus...?
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Staatsanwaltschaft auch ermitteln, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht und wie hoch dieser ist.
Wenn ich also sehr wenig verdiene und die Ex-Madame (2,5fach oder mehr) könnte es doch sein, dass ich zum Unterhalt nicht gezwungen bin. Beim Familengericht wurde dieser Vortrag verworfen mit em Hinweis auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das 2,5fache netto der EX ist noch nicht ausreichend .....
Wie sieht es in Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit aus...?