12-02-2025, 16:46
Genauergesagt ist es der Tatrichter. Das Gericht ist es, das über einen Sachverhalt unter Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse und nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Da kommt das Gericht auch nicht so leicht drum rum wie die Staatsanwaltschaft, bei der § 160 Abs. 2 StPO nur ein Wunsch bleibt. Denn im Gegensatz zum Gericht arbeitet die Staatsanwaltschaft intransparent und verdeckt, kennt keine höheren Instanzen, bemisst ihren Erfolg vielmehr nach Fällen und späteren Verurteilungen, das ist ihr Interesse.