Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI
#9
Genauergesagt ist es der Tatrichter. Das Gericht ist es, das über einen Sachverhalt unter Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse und nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Da kommt das Gericht auch nicht so leicht drum rum wie die Staatsanwaltschaft, bei der § 160 Abs. 2 StPO nur ein Wunsch bleibt. Denn im Gegensatz zum Gericht arbeitet die Staatsanwaltschaft intransparent und verdeckt, kennt keine höheren Instanzen, bemisst ihren Erfolg vielmehr nach Fällen und späteren Verurteilungen, das ist ihr Interesse.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI - von p__ - 12-02-2025, 16:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ein Kind wird bald 18 Splash 7 1.339 24-12-2024, 11:44
Letzter Beitrag: Splash
  Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend Krösus 5 1.573 26-06-2024, 14:48
Letzter Beitrag: p__
  Kind ab 18 Jahre Aufstieg 6 2.417 19-09-2022, 14:46
Letzter Beitrag: p__
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 3.333 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste