12-02-2025, 17:29
(12-02-2025, 16:20)Austriake schrieb: Wenn die Staatsanwaltschaft ohne eigene Ermittlungen einfach so einen Haftbefehl erläßt, würde ich den Staatsanwalt wegen Freiheitsberaubung im Amt anzeigen und meinerseits ein Strafverfahren gegen diesen Staatsanwalt betreiben. Und ich würde diesen Staatsanwalt auf Schadensersatz für alle erlittenen materiellen Schäden wie Einkommnesverlust etc.pp. persönlich in Regreß zu nehmen versuchen.
Ich kann's mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwältin in meinem Fall von jemandem "in Regress" genommen werden kann. Nicht nur in meinem Fall, diese ganze Bande hat den Papst-Status - unfehlbar. De facto jedenfalls. Ich werde keine Zeit in dieses Prozessieren stecken...
In meinem Verfahren wurden schon eigene Ermittlungen angestellt, so ganz ohne war der Haftbefehl nicht. Nur, ermittelt wurde, wie so oft, beim Pflichtigen. Die Verhältnisse der Berechtigten wurden gar nicht überprüft, deren Angaben auch nicht. Zum Beispiel, dass UVG geleistet wurde - war ein wichtiger Punkt für die Begründung des Haftbefehles. Dieser Vorschuss wurde gar nicht beantragt (weil die Mutter zu wohlhabend ist). Das hätte man leicht prüfen können...
Die UVG-Feststellung müsste der Richter eigenständig machen - die Staatsanwältin hat bis zu Letzt alle Beweisanträge in dieser Richtung ignoriert. Diese Tatsache war am Ende entscheidend für die Entscheidung in der zweiten Instanz und die Entscheidung in Sache Entschädigung, war mein Eindruck