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Einkommen nicht mit 5% bereinigt
#7
(13-02-2025, 21:00)p__ schrieb:
(13-02-2025, 20:51)Splash schrieb: Das bedeutet, die Nachfrage wieso man 5% nicht einkalkuliert hat - sinnlos?

Hast du in den aktuellen Unterhaltsleitlinien nachgesehen? Davon hängts ab, ob die Frage sinnlos ist.

Vielleicht das: 

https://oberlandesgericht-oldenburg.nied...79994.html

(13-02-2025, 21:29)p__ schrieb: https://www.google.com/search?q=Unterhaltsleitlinien

Für meine Situation gilt wahrscheinlich dieses Dokument:

https://oberlandesgericht-oldenburg.nied...efrei_.pdf

Und das habe ich gefunden, passend zum Thema:

10.2.1 Nichtselbständige Tätigkeit
Bei Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit ist in der Regel eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens – bei Vollzeittätigkeit mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro – anzusetzen.
Eine Anerkennung von diese Pauschale übersteigenden sowie mit anderen Einnahmen verbundenen Aufwendungen setzt die konkrete Darlegung des Aufwandes voraus.

Das bedeutet, JA muss doch 5% Bereinigung anwenden?
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Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von Splash - 13-02-2025, 20:20
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 13-02-2025, 20:38
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