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Einkommen nicht mit 5% bereinigt
#11
(14-02-2025, 09:38)i-wahn schrieb: Auf den Schwachfug angesprochen (Betrugsversuch!) wurde mir mitgeteilt, daß man ja der Anwalt des Kindes sei und deswegen selbstverständlich lügen und betrügen könnte soviel man will.

Anwälte dürfen nicht lügen. Sie sind Interessenvertreter, aber dürfen trotzdem keine Unwahrheiten sagen. Auch nicht jemand auffordern, zu lügen. Sie dürfen Sachverhalte wohlwollend darstellen und sie müssen auch nicht alles sagen, was wahr ist, aber sie dürfen definitiv nicht lügen.

Wenn sich der Jugendamtsbeistand mit "Anwalt des Kindes" herausreden will, würde ich antworten dass sie ein Organ der Rechtspflege sind und zur Wahrheit verpflichtet. Verlogenheit sei nicht nur fachliches und persönliches Totalversagen, sondern ein Rechtsbruch und mit einer Beistandschaftstätigkeit unvereinbar. Dann schreibst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde und forderst die sofortige Entlassung des Beistandes aufgrund Versagen oder Versetzung in andere Bereiche der sozialen Dienste, in denen Lügen erlaubt sind, sollte es solche Posten geben.
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Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von Splash - 13-02-2025, 20:20
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