17-02-2025, 10:17
(14-02-2025, 14:23)p__ schrieb:(14-02-2025, 09:38)i-wahn schrieb: Auf den Schwachfug angesprochen (Betrugsversuch!) wurde mir mitgeteilt, daß man ja der Anwalt des Kindes sei und deswegen selbstverständlich lügen und betrügen könnte soviel man will.
Anwälte dürfen nicht lügen. Sie sind Interessenvertreter, aber dürfen trotzdem keine Unwahrheiten sagen. Auch nicht jemand auffordern, zu lügen. Sie dürfen Sachverhalte wohlwollend darstellen und sie müssen auch nicht alles sagen, was wahr ist, aber sie dürfen definitiv nicht lügen.
Wenn sich der Jugendamtsbeistand mit "Anwalt des Kindes" herausreden will, würde ich antworten dass sie ein Organ der Rechtspflege sind und zur Wahrheit verpflichtet. Verlogenheit sei nicht nur fachliches und persönliches Totalversagen, sondern ein Rechtsbruch und mit einer Beistandschaftstätigkeit unvereinbar. Dann schreibst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde und forderst die sofortige Entlassung des Beistandes aufgrund Versagen oder Versetzung in andere Bereiche der sozialen Dienste, in denen Lügen erlaubt sind, sollte es solche Posten geben.
Das mit dem "lügen und betrügen" hat er natürlich nicht wörtlich gesagt. Das war meine sinngemäße Interpretation ;-)
Dennoch: Die halbe Wahrheit ist oft schlimmer als eine ganze Lüge. Und so äußerte sich das Konzept bei mir im konsequenten ignorieren von Abzugsposten wie z. B. Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Hochstufung trotz zweier Unterhaltsberechtigter (Mutter und Kind), etc., etc. Selbst die Kosten für die Krankenversicherung wurden nicht berücksichtigt (freiwillig gesetzlich versichert), obwohl sie auf jedem eingereichten Lohnstreifen standen. Als treuer Leser dieses Forums war ich ganz gut vorbereitet und habe das Spiel einfach mitgespielt. Wahrscheinlich ca. zwei Dutzend Briefwechsel mit Rückfragen, Richtigstellungen, Korrekturen, ... Für mich bleibt das Ganze trotzdem vorsätzlicher Betrug! Und es macht einen auch trotzdem fertig. So stabil kann man gar nicht sein, daß das einem nicht die Rübe aufweicht.
Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich u. a. auch eingereicht. Wurde nach "eingehender Untersuchung des Sachverhalts" natürlich eingestellt ;-)