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Einkommen nicht mit 5% bereinigt
#13
Es gibt schlechte Nachricht vom JA:

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.02.2025.

In der Unterhaltsberechnung vom 12.02.2025 ab dem 01.03.2025 werden keine berufsbedingten Aufwendungen angerechnet, da dies grundsätzlich bei einer Mangelfallrechnung nicht gewollt ist.

Da hier ein Mangelfall vorliegt und der Mindestunterhalt nicht gewährleistet werden kann, verlangt die Rechtsprechung, dass die berufsbedingten Aufwendungen ganz konkret vorgetragen werden.
Ihr Arbeitsweg beträgt nachweislich lediglich 4,4 km pro Strecke mit dem PKW. Mit dem Fahrrad ist Ihr Arbeitsweg lediglich eine Entfernung von 2,7 km je Strecke lang und kann in maximal 10 Minuten erreicht werden. Dies ist Ihnen zumutbar.

Teilen Sie mir bitte unverzüglich mit, ob Sie bereit sind Ihrer Unterhaltsverpflichtung laufend ab dem 01.03.2025  in Höhe von 394,00 € monatlich nachzukommen.

Und was kann man jetzt tun?
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Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von Splash - 13-02-2025, 20:20
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 13-02-2025, 20:38
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 13-02-2025, 21:00
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 13-02-2025, 21:29
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 13-02-2025, 22:06
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 14-02-2025, 14:23
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von Splash - 18-02-2025, 18:31
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 18-02-2025, 21:16
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 18-02-2025, 22:00
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 19-02-2025, 22:48
RE: Einkommen nicht mit 5% bereinigt - von p__ - 19-02-2025, 23:03

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