18-02-2025, 22:00
Beistandschaft: Geltendmachung des gesamten Unterhaltsanspruches ohne Grenze fürs Kind zu Händen der Mutter.
Nur Unterhaltsvorschusskasse, aber keine Beistandschaft: Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses, eventuellen restlichen Anspruch muss die Mutter selbst geltend machen.
Nur Unterhaltsvorschusskasse, aber keine Beistandschaft: Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses, eventuellen restlichen Anspruch muss die Mutter selbst geltend machen.