Vor 10 Stunden
Man kann das Sorgerecht nicht abgeben. Man kann einem Antrag der Mutter zustimmen und dann kann der Richter diesem Antrag folgen. Dann hat man es nicht abgegeben, sondern es wurden einem entzogen. Das grundfalsche Wort vom "Sorgerecht abgeben" gibts nun seit 48 Jahren, seit der unseligen Reform 1977, ich frage mich wirklich wieso diese Falschvorstellung sich so zäh hält, auch hier im Forum seit es existiert.
Anträge, die sich auf die Unbequemlichkeit der Unterschrifteneinholung stützen kann unter anderem mit dem Angebot einer Vollmachterteilung begegnet werden. Ein Antrag, der sich auf Schwierigkeiten bei der Ausübung der Sorge stützt muss begründet werden. Unbequemlichkeit ist den Eltern zuzumuten, einen Sorgerechtsentzug begründet das nicht.
Anträge, die sich auf die Unbequemlichkeit der Unterschrifteneinholung stützen kann unter anderem mit dem Angebot einer Vollmachterteilung begegnet werden. Ein Antrag, der sich auf Schwierigkeiten bei der Ausübung der Sorge stützt muss begründet werden. Unbequemlichkeit ist den Eltern zuzumuten, einen Sorgerechtsentzug begründet das nicht.