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Gmbh Gründen trotz pfändung
#1
Hallo in die Runde, 

Aktuell läuft ein schriftliches Verfahren zur Feststellung eines Kindesunterhalttitels, das meine Ex-Partnerin eingeleitet hat. Seit Anfang an (ca. 2,5) Jahren habe ich keine Zahlungen geleistet. Ich bin derzeit angestellt, plane jedoch sehr bald, mich selbstständig zu machen. Mein Vermögen besteht hauptsächlich aus Bargeld sowie Guthaben auf Drittbankkonten, die ich gegebenenfalls außerhalb der EU transferieren könnte.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
  1. Ist es möglich, trotz privater Schulden (oder Pfändung) eine GmbH oder UG zu gründen?
  2. Wäre es aus rechtlicher Sicht sinnvoller, wenn eine dritte Person die Gesellschaft gründet und mich als Geschäftsführer anstellt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
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Nachrichten in diesem Thema
Gmbh Gründen trotz pfändung - von Haseeins - Gestern, 14:27
RE: Gmbh Gründen trotz pfändung - von p__ - Gestern, 15:27
RE: Gmbh Gründen trotz pfändung - von p__ - Vor 10 Stunden

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