Heute, 08:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 08:46 von FlipFlop.
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Reduziert man nicht auch den Streitwert erheblich wenn man freiwillig den Unterhalt beim Notar titulieren lässt? Wenn es der Gegenseite dann zu niedrig erscheint dürten sich doch Anwalts und Gerichtkosten nur nach der geforderten Differnzen berechnen?