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Unterhaltstitel JA oder Notar und wie?
#7
Das Ganze mit den "Empfehlungen" dieser unsäglichen Titel, wie "mach es bei einem Notar", "Lass es dort zeitlich begrenzen", "Mach ihn statisch..." ist eine Urban Legend, die nicht tot zu kriegen ist, weil oft gleichzeitig gesagt wird, "es sei freiwillig...." etc....

Die Praxis ist leider einfach anders: Bekommt das JA den Titel nicht, klagt es im vereinfachten Verfahren und bekommt ihn dann.

Wenn "die Anwälte" sich "geeinigt" haben, dann wirst Du das Ergebnis ja vorliegen haben. Mit eben diesem kannst Du zum JA oder Notar gehen und legst das vor. Das JA wird genau das dann titulieren.

Ich sage immer, dass man dann artig mitteilen soll - während man den Unterhalt zahlt - dass man den Termin anberaumt. Und dann wartet man, ob die das "vergessen", Dich zu erinnern ,-)
Hat schon hier und da geklappt. Erinnern die, hängst Du am Fliegenfänger. Da kann man nichts machen.
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RE: Unterhaltstitel JA oder Notar und wie? - von Nappo - 28-02-2025, 23:18

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