02-03-2025, 20:55
Das Gericht wird dich als Unterhaltspreller (zu Recht) sehen, dir ein fiktives Einkommen anrechnen.
30% Betreuung ist nicht erheblich, sondern nur erweiterter Umgang. Unterhalt reduzieren wegen mehr Betreuung geht nur dadurch dass es eine Stufe runter geht, aber niemals unter Mindestunterhalt. Du hast weiterhin volle Erwerbsobliegenheit.
Höheres Einkommen der Ex kannst knicken, oder hat die 10k netto pro Monat? Dann wärst du doch unterhaltsberechtigt ihr gegenüber und würdest kein Bürgergeld brauchen.
Hast du Vermögen?
30% Betreuung ist nicht erheblich, sondern nur erweiterter Umgang. Unterhalt reduzieren wegen mehr Betreuung geht nur dadurch dass es eine Stufe runter geht, aber niemals unter Mindestunterhalt. Du hast weiterhin volle Erwerbsobliegenheit.
Höheres Einkommen der Ex kannst knicken, oder hat die 10k netto pro Monat? Dann wärst du doch unterhaltsberechtigt ihr gegenüber und würdest kein Bürgergeld brauchen.
Hast du Vermögen?