(02-03-2025, 21:24)lefthook030 schrieb: Bin selbstständig eigentlich....Selbstständig heißt leistungsfähig für jeden Richter.
Du wirst doch die letzten (drei) Jahre eine Steuererklärung gemacht haben? Gehe davon aus, dass deine Ex Kopien hat, oder dass du die Unterlagen bei Gericht vorlegen musst. Diese Zahlen werden weiter zugrunde gelegt. Reicht es nicht aus, wird man dir einen Nebenjob nahelegen.
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. So ist es einfach. Entweder verdienst (fiktiv) soviel wie schon vorher üblich war laut Steuererklärungen, oder aber du wirst jetzt mindestens den Mindestunterhalt mit Nebenjob aufbringen müssen.
Nachtrag:
(02-03-2025, 21:24)lefthook030 schrieb: Gehalt knapp über SelbstbehaltGehalt knapp UNTER Selbstbehalt gegenüber der Ex NACH Abzug von Minestunterhalt wäre ideal. Dann zahlst du nur für die Kinder, aber nichts an die Ex. Ich denke damit kann man leben. Musst du halt rückwärtsrechnen: 1600€ Selbstbehalt zzgl. Mindestunterhalt, zzgl. Fahrtkosten, zzgl. Altersvorsorge usw. Ergibt vielleicht 2400-2800€ netto je nach Alter der Kinder usw.