03-03-2025, 11:36
Gibts es irgendwas greifbares auf medizinischer Ebene? Klinikaufenthalte, hast du herausbekommen ob sie in Behandlung ist? Medikamente nimmt? Eventuell über das Kind erfahren? Wie stark, wie offensichtlich, wie beweisbar ihre psychischen Probleme sind, davon dürfte am meisten abhängen.
Kindeswohlgefährdung wird der Richter nicht prüfen, da muss das Jugendamt aktiv werden und ein Verfahren nach §1666 BGB einleiten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch. Einmal das Kind nicht in die Schule bringen reicht dafür nicht.
Gemeinsames Sorgerecht würde Kommunikation mit der Mutter voraussetzen, die Fähigkeit gemeinsam zu entscheiden. Gerade den Kontakt versuchst du aus naheliegenden Gründen jedoch zu vermeiden.
Sie müsste es überreissen, die Krankheit müsste unübersehrbar und diagnostiziert werden, dann wäre ein Antrag nach §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB am zielführendsten.
Kindeswohlgefährdung wird der Richter nicht prüfen, da muss das Jugendamt aktiv werden und ein Verfahren nach §1666 BGB einleiten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch. Einmal das Kind nicht in die Schule bringen reicht dafür nicht.
Gemeinsames Sorgerecht würde Kommunikation mit der Mutter voraussetzen, die Fähigkeit gemeinsam zu entscheiden. Gerade den Kontakt versuchst du aus naheliegenden Gründen jedoch zu vermeiden.
Sie müsste es überreissen, die Krankheit müsste unübersehrbar und diagnostiziert werden, dann wäre ein Antrag nach §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB am zielführendsten.