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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#4
(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Gibts es irgendwas greifbares auf medizinischer Ebene? Klinikaufenthalte, hast du herausbekommen ob sie in Behandlung ist? Medikamente nimmt? Eventuell über das Kind erfahren? Wie stark, wie offensichtlich, wie beweisbar ihre psychischen Probleme sind, davon dürfte am meisten abhängen.

zum Greifbaren:

- die Mutter hat mit mir darüber 'oft' gesprochen. Tatsächlich hat sie mir sogar Medikamentierung genannt (harter shit!). Aber es ist eben nichts so richtig 'fest'. Ich habe alles ans JA weitergegeben, was die KM mir gesagt hat. Ist es interessant herauszufinden, was der konkrete Inhalt der Strafanträge ist (bisher kenne ich die Aktenzeichen nur aus dem Gewaltschutz)? Da die KM am Telefon mit einem Bekannten 'geredet' hat, der wiederum mich informiert hat, kann ich mir den Sachverhalt 'zusammenreimen': sie glaubt eben, ich hätte sie 'aufgenommen' und das JA hätte sich allein aufgrund dieser Aufnahmen dazu entschlossen, zu ermitteln. Jetzt nur mal angenommen, sie geht strafrechtlich gegen mich vor, weil sie eben davon ausgeht, dass ich sie aufgenommen und 'verpetzt' habe: ist das dann nicht eigentlich ein 'Beweis' dafür, dass sie selber gesagt hat, mit ihr stimmt was nicht?

(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Kindeswohlgefährdung wird der Richter nicht prüfen, da muss das Jugendamt aktiv werden und ein Verfahren nach §1666 BGB einleiten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch. Einmal das Kind nicht in die Schule bringen reicht dafür nicht.

Es gibt: 1.) Eine Stellungnahme zweier unabhängiger Zeugen, die vom JA 'beauftragt' worden sind, übers Wochenende nach der KM zu sehen und die beide sagen "was wir da haben zu sehen bekommen, ist unglaublich; 2.) eine Stellungnahme der Schule, dass die KM "verwirrt" wirkt; 3.) meine Stellungnahme ggü. JA, was in den letzten Jahren alles passiert ist; 4.) im Zweifelsfall die Befragung unseres Sohnes zu seiner Wahrnehmung der Ereignisse (?)
Mir scheint das JA (sehr bekannte deutsche Großstadt) eigentlich sehr nett, aber völlig überfordert zu sein. Auch hier schwanke ich, ob z.B. eine Ermittlung wegen Kindswohlgefährdung einfach 'ausgeklammert' wird, so lange der Druck nicht hoch genug ist?

(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Gemeinsames Sorgerecht würde Kommunikation mit der Mutter voraussetzen, die Fähigkeit gemeinsam zu entscheiden. Gerade den Kontakt versuchst du aus naheliegenden Gründen jedoch zu
 

Und hierbei direkt in die Offensive gehen? A la "ich will mit der KM auch so wenig wie möglich kommunizieren, bin deshalb bereit, ihr Vollmachten zu geben. Aber es geht darum, dass ich im Zweifelsfall als 'ausgleichendes Element' fungiere, nach allem, was passiert ist"?

(03-03-2025, 11:36)p__ schrieb: Sie müsste es überreissen, die Krankheit müsste unübersehrbar und diagnostiziert werden, dann wäre ein Antrag nach §1671 Abs. 2  Nr. 2 BGB am zielführendsten.

Diagnostiziert wird das erst, wenn man die KM zwingt (meiner Meinung nach). Zum 'Abschnallen' kann ich sie allerdings zwingen, das meine ich (!) gemerkt zu haben. Je höher mein Druck, desto mehr Fehler macht sie. Sie hat's nicht unter Kontrolle. Wie auch immer sie den Laden grade noch zusammenhält da oben...deshalb ist es vielleicht eher so: wie bringe ich jemanden dazu, die 'Sachlage' zu überprüfen, so dass die KM noch mehr Stress bekommt, ein Durchdrehen noch wahrscheinlicher wird und vielleicht noch eher etwas passiert?
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von väterchen_frust - 03-03-2025, 12:07

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