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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#71
Probiers doch mit Ruhen der mütterlichen Sorge wegen körperlicher oder geistiger Erkrankung. § 1674 BGB. Das hat den Vorteil, dass es erst wieder vor Gericht muss, bevor sie wieder auflebt.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 05-03-2025, 09:59

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