05-03-2025, 09:59 
		
	
	
		Probiers doch mit Ruhen der mütterlichen Sorge wegen körperlicher oder geistiger Erkrankung. § 1674 BGB. Das hat den Vorteil, dass es erst wieder vor Gericht muss, bevor sie wieder auflebt.
	
	
	
	
	
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					Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
				 
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