05-03-2025, 10:44
(05-03-2025, 09:54)p__ schrieb:(05-03-2025, 09:03)väterchen_frust schrieb: Das weiß ich aber nicht genau, dafür müsste ich mich mit der Polizei (und in diesem frühen Stadium sogar mit der Staatsanwaltschaft?) in Verbindung setzen.
Wenn du das Aktenzeichen hast, kannst du Akteneinsicht nehmen, das geht auch ohne Anwalt. Solltest du einen Strafrechtler engagieren, wird der das zuerst machen.
Ah, okay. Vielen Dank. Das war mir irgendwie klar und trotzdem hätte ich es noch "verschoben". Ich kenne die Aktenzeichen bisher nur durch Zufall, weil sie im Gewaltschutzantrag stehen.
Aber dann mache ich das zuerst.