05-03-2025, 11:53
Der Umzug findet statt, wenn er 14 ist. Wenn das Kind wirklich dorthin will und dort offensichtlich auch nichts Schlimmes auf ihn wartet, kann weder Mutter noch Jugendamt in diesem Alter daran etwas ändern und ein Gang vor Gericht wäre sinnlos. Deshalb brauchst du auch keine Mühe aufwenden, um beim Jugendamt gutes Wetter zu machen.
Kündige das bei der Mutter an, vereinbare neue Umgangsregeln und sei grosszügig, dabei zu helfen die umzusetzen. Bei diesen Entfernungen wird der Schwerpunkt natürlich auf längeren Aufenthalten in den Ferien liegen.
Kündige das bei der Mutter an, vereinbare neue Umgangsregeln und sei grosszügig, dabei zu helfen die umzusetzen. Bei diesen Entfernungen wird der Schwerpunkt natürlich auf längeren Aufenthalten in den Ferien liegen.