05-03-2025, 12:06
Entscheide zuerst, ob du einen Strafrechtler einschaltest. Wenn ja, ist es besser wenn er die Akteneinsicht macht. Der erkennt sofort, was dort läuft und kann es richtig einordnen und bekommt mehr zu sehen. Die Akteneinsicht macht ihn auch nicht teurer.
Wenn nicht, dann delbst Akteneinsicht beantragen. Die Staatsanwaltschaften sind da traditionell gerne zickig und Beschuldigte erhalten keine volle Einsicht in die Akten. Ein Beschuldigter ohne Anwalt erhält nur die Auszüge aus der Ermittlungsakte, die für seine Verteidigung notwendig sind. Was genau erforderlich ist und welche Unterlagen dementsprechend bereitgestellt werden, entscheidet ein Staatsanwalt oder Richter. Ich glaube allerdings nicht, dass bei den Anzeigen der Ex und eventuellen Ermittlungen irgendwas zurückgehalten wird, dazu ist der Fall zu dünn.
Wenn nicht, dann delbst Akteneinsicht beantragen. Die Staatsanwaltschaften sind da traditionell gerne zickig und Beschuldigte erhalten keine volle Einsicht in die Akten. Ein Beschuldigter ohne Anwalt erhält nur die Auszüge aus der Ermittlungsakte, die für seine Verteidigung notwendig sind. Was genau erforderlich ist und welche Unterlagen dementsprechend bereitgestellt werden, entscheidet ein Staatsanwalt oder Richter. Ich glaube allerdings nicht, dass bei den Anzeigen der Ex und eventuellen Ermittlungen irgendwas zurückgehalten wird, dazu ist der Fall zu dünn.