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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
#86
Ungünstig. Wenn du bescheinigst, dass er vom Geld Dritter lebt, dann setzen die seinen Selbstbehalt auf Null. Dann ist sein Wohnvorteil Maximum und sein Lebensunterhalt bereits gedeckt. Ich würde erst mal nur maximal bescheinigen, dass er von dir einen Kredit in Miethöhe bekomme hat.

Der Sohn muss auch das Einkommen des Nebenjobs nachweisen, jedes Einkommen, ganz egal ob von vornherein klar ist, dass er nichts zahlen wird. Während der Ausbildung sind ausserdem seine Eltern ihm gegenüber unterhaltspflichtig, du und der Vater, also Grossvater seit April 2024.

Wie siehts mit den anderen Dingen aus, Sorgerecht, Umgang?
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von p__ - 05-03-2025, 22:32

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