06-03-2025, 09:03
Ja, genau. Die Mutter muss informiert werden und auch bei der Anmeldung unterschreiben. Es geht in ein Nachbarland.
Die Anmeldung an der Schule ist vorläufig bestätigt. Sobald das Anmeldeformular von beiden Eltern ausgefüllt und zugeschickt ist, wird die Anmeldung erledigt sein.
Der Kindeswille ist es auf die Schule zu gehen und dort zu leben. Die Mutter wird dagegen sein. Vielleicht lässt sich das regeln, indem das Kind seinen Willen bei der Mutter und ggf. beim Jugendamt äussert.
Deshalb war meine Überlegung es im Vorfeld schon mitm Jugendamt Kontakt aufzunehmen.
Die Anmeldung an der Schule ist vorläufig bestätigt. Sobald das Anmeldeformular von beiden Eltern ausgefüllt und zugeschickt ist, wird die Anmeldung erledigt sein.
Der Kindeswille ist es auf die Schule zu gehen und dort zu leben. Die Mutter wird dagegen sein. Vielleicht lässt sich das regeln, indem das Kind seinen Willen bei der Mutter und ggf. beim Jugendamt äussert.
Deshalb war meine Überlegung es im Vorfeld schon mitm Jugendamt Kontakt aufzunehmen.