06-03-2025, 10:20
Meine erste Antwort kannstet streichen, weil sich jetzt herausstellt, dass es über die Grenze geht. Damit ist der Umzug nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis sorgerechtsrelevant incl. Blockadewirkung. Bereite dich auf ein Verfahren nach §1628 BGB vor.
- Zustimmung der Mutter unter Fristsetzung verlangen
- Bei Ablehnung und Schweigen kurz zum Jugendamt, zeitbegrenzt um Vermittlung nachsuchen
- Vor Gericht.
Punkt 2 ist keine Pflicht.
- Zustimmung der Mutter unter Fristsetzung verlangen
- Bei Ablehnung und Schweigen kurz zum Jugendamt, zeitbegrenzt um Vermittlung nachsuchen
- Vor Gericht.
Punkt 2 ist keine Pflicht.