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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
#89
Schreiben kannst du dem Jugendamt alles. Ein Kreditvertrag bedarf der schriftlichen Form, aber das lässt sich ja leicht schreiben. Ein Vertrag muss niemals vorgelegt werden, weil das Jugendamt sowieso nichts entscheidet. Die wollen nur immer alles wissen und dann, dass der Pflichtige freiwillig unterschreibt. Wenn nicht, wenn das Jugendamt vor Gericht geht, dann kann der Richter das anerkennen oder wegwischen, ganz wie es ihm beliebt. Der Gang zu einem Anwalt ist dann auch verpflichtend für deinen Sohn, es herrscht Anwaltspflicht.

Dein Sohn war bis Beginn Ausbildung nicht unterhaltsberechtigt, also sind Gelder und Leistungen von dir an ihn bis 1.1. (=Beginn Ausbildung) nicht als Unterhaltszahlungen zu werten, sondern als "freiwillige Zuwendungen Dritter". Ich würde dem Jugendamt sagen, dass keinrlei Geld oder Leistungen geflossen sind. Lege niemals deine Kontoauszüge vor, das geht niemand etwas an.

Das mit den "freiwilligen Zuwendungen Dritter" gilt nur bis zum 1.1. Keine freiwilligen Zuwendungen sind Leistungen, die deinem Sohn im Rahmen des Familienunterhalts zufliessen, der ja womöglich ab 1.1. fällig wäre.

Das Problem ist, dass freiwilligen Zuwendungen Dritter zwar nicht als Einkommen zählen, wenn das dem Willen dieses Dritten nicht entspricht, aber halt nicht im Mangelfall, der dein Sohn ist. Dann zählen sie als Einkommen und werden weggefressen. Direkt oder indirekt über eine Haushaltsersparnis, womit auch geldwerte Leistungen einbezogen werden. Also Finger weg von offiziellen Leistungen Richtung Sohn.

Ab 1.1. bist du eventuell selbst unterhaltspflichtig. Das kann niemand beurteilen ohne genau Kenntnisse der Verhältnisse aller Personen, du, der Vater deines Kindes, das Kind das jetzt selbst Vater geworden ist. Da spielen Ausbildungsvergütung, Selbstbehalte, Vorgeschichte, alles mögliche rein.
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von p__ - 06-03-2025, 15:56

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