07-03-2025, 11:01
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Mit dem Verkauf hast du einen centgenau nachweisbaren Betrag bekommen. Im Unterhaltsrecht gilt die Pflicht, Vermögenserträge zu realisieren. Wer also z.B. nach dem Verkauf den erlösten Geldbetrag unterm Sofa liegen lässt oder so tut, als wäre er verschwunden, statt ihn zur Bank zu bringen, dem werden die theoretisch erzielbaren Zinsen monatlich als fiktives Einkommen angerechnet. Mit "Zinsen" werden dann gerne die Zinsen eines Tagesgeldkontos angesetzt. Zur Zeit um die 2,X %. Ja, das ist fies, weil die Inflation eben dieses Geld auch wegfrisst und die Zinsen das nicht mal ausgleichen, also gar kein echter Ertrag entsteht. Tja, bedank dich bei den Juristen...
Es gibt auch lange Antworten und das Geld muss auch nicht sofort Erträge bringen, da wird es dann situationsspezifisch und unbequem.
Mit dem Verkauf hast du einen centgenau nachweisbaren Betrag bekommen. Im Unterhaltsrecht gilt die Pflicht, Vermögenserträge zu realisieren. Wer also z.B. nach dem Verkauf den erlösten Geldbetrag unterm Sofa liegen lässt oder so tut, als wäre er verschwunden, statt ihn zur Bank zu bringen, dem werden die theoretisch erzielbaren Zinsen monatlich als fiktives Einkommen angerechnet. Mit "Zinsen" werden dann gerne die Zinsen eines Tagesgeldkontos angesetzt. Zur Zeit um die 2,X %. Ja, das ist fies, weil die Inflation eben dieses Geld auch wegfrisst und die Zinsen das nicht mal ausgleichen, also gar kein echter Ertrag entsteht. Tja, bedank dich bei den Juristen...
Es gibt auch lange Antworten und das Geld muss auch nicht sofort Erträge bringen, da wird es dann situationsspezifisch und unbequem.