07-03-2025, 23:29
Im Familienrecht in der Regel jeder die Hälfte, egal wie der Sorgerechtsbeschluss aussieht. Es gibt seltene Ausnahmen.
In anderen Rechtsgebieten die unterlegene Partei (§ 91 ZPO).
In anderen Rechtsgebieten die unterlegene Partei (§ 91 ZPO).