08-03-2025, 12:35
Ich bin eurem Rat gefolgt und habe Auskunft erteilt. Bei der anschließenden Berechnung wurde das eigene Vermögen des Volljährigen natürlich „vergessen“. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Volljährige Aktienfonds und ETFs im Wert von über €30k besitzt und deshalb darum gebeten, dieses Vermögen in die Berechnung mit einzubeziehen.
Die gegnerische Anwältin antwortete darauf wie folgt: „Das vorhandene Depot weißt einen Kontostand von ca. 30.000 Euro auf. Das Depot muss für den Abschluss der allgemeinen Schulbildung nicht verbraucht werden. Die Bedürftigkeit ist demnach gegeben.“
Wie würdet ihr hier weiter verfahren?
Die gegnerische Anwältin antwortete darauf wie folgt: „Das vorhandene Depot weißt einen Kontostand von ca. 30.000 Euro auf. Das Depot muss für den Abschluss der allgemeinen Schulbildung nicht verbraucht werden. Die Bedürftigkeit ist demnach gegeben.“
Wie würdet ihr hier weiter verfahren?