08-03-2025, 18:34
Schau mal 1602 BGB : Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.
Keine vollständige Auskunft = keine Berechnung möglich. Schreib das dem Anwalt.
Das Ganze ist auf der Anwaltsebene. Der Anwalt ist mandatiert von der Gegenseite. Das heißt, er spielt das gleiche dreckige Spiel.
Geht´s erst vor Gericht, kann das Ganze anders aussehen. wenn Du lange genug auf der Nummer herum hackst, kneifen die vielleicht.
Jetzt kommt natürlich die Frage nach der Vermögenssubstanz. Denn darauf will wohl er Anwalt hinaus und ein anderer schreibt per google-Werbung: Die Vermögenssubstanz sei anrechnungsfrei.
Anders HAUFE: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...erbrauchen.
Gleiches wie HAUFE, sagt z.B. das OLG Jena:
https://openjur.de/u/972122.html
Keine vollständige Auskunft = keine Berechnung möglich. Schreib das dem Anwalt.
Das Ganze ist auf der Anwaltsebene. Der Anwalt ist mandatiert von der Gegenseite. Das heißt, er spielt das gleiche dreckige Spiel.
Geht´s erst vor Gericht, kann das Ganze anders aussehen. wenn Du lange genug auf der Nummer herum hackst, kneifen die vielleicht.
Jetzt kommt natürlich die Frage nach der Vermögenssubstanz. Denn darauf will wohl er Anwalt hinaus und ein anderer schreibt per google-Werbung: Die Vermögenssubstanz sei anrechnungsfrei.
Anders HAUFE: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...erbrauchen.
Gleiches wie HAUFE, sagt z.B. das OLG Jena:
https://openjur.de/u/972122.html