(08-03-2025, 22:16)p__ schrieb: Der Punkt ist vielmehr der Glaube, man hätte eine Idee und mit dieser Idee könne man im Unterhaltsrecht einen Vorteil herausschlagen.Nein, es geht darum keinen weiteren Nachteil aus Unwissenheit zu erleiden. Ist so wie mit der Anrechnung von Fahrtkosten. Kann man drauf verzeichen oder besser anrechnen. Das würdest du auch nicht als Schlupflochsuche bezeichnen.
Zum Video:
Das Nießbrauchrecht einer Immobilie an ein Kind zu übertragen, um von Steuervorteilen zu profitieren ist eine lustige Idee, aber das kann man ja nicht wieder entziehen und die Immobilie wird kaum noch zu verkaufen sein, sollte man das Geld mal anders einsetzten wollen. Und dieses Konstrukt erhöht ggfs. sogar noch Unterhaltszahlungen an die Ex.
Unterhalt für Kinder endet irgendwann, ein Nießbrauchrecht nicht. Ein äußerst riskantes Konstrukt.
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Frage an den Thread-Ersteller Blan: Um wieviel Geld geht es eigentlich?