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Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt
#12
Der Satz aus der Google-Werbung "Die Vermögenssubstanz sei anrechnungsfrei" bezieht sich auf minderjährige Kinder. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass bei volljährigen Kindern das Gegenteil zutreffend ist. Da steht auch nichts von Ausnahmen für volljährige Kinder die noch zur Schule gehen oder so.

Danke für den Haufe Link. Aus meiner Sicht ist das eindeutig. Einfach zu behaupten die Bedürftigkeit ist gegeben ist schon dreist.
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RE: Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt - von mrsandman - Gestern, 16:23

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