11-03-2025, 23:05
Es gibt keine Regel für ein "Du zuerst". Es muss immer der Auskunft geben, der danach gefragt wird. Eine unbedingte Auskunftspflicht gilt ab Trennungszeitpunkt, siehe § 1379 BGB. Das hat mit dem Verbleib der Kinder wie gesagt nichts zu tun.