13-03-2025, 01:32
@ clarity: du weist...wenn du ausziehst, überlässt du ihr das feld mit:
a) continuität in der erziehung
b) " im umgang
c) das recht in deiner wohnung zu wohnen (mietwohnung wie ich mich erinnere....)
d) und vieles mehr
du hast dann vor gericht schlechte karten, wenns um ABR geht.
ich bin damals bei meiner frau (brasi...) zur polizei gegangen und habe um rat gefragt, weil
sie mein fax und telefon kaputtgemacht hat...antwort: rufen sie uns an - wir kommen dann!
also - was ich dir empfehlen kann, lass ihr durch deinen anwalt ein schreiben zustellen, daß
ihr ab sofort getrennt von tisch und bett seid! du belegst das wohnzimmer! je nach dem wie
man küche etc erreicht. kein essen mehr für sie kaufen, auch nicht für die kinder! TU gibts
nicht, weil du die miete zahlst. KU auch nicht...
noch ein trick: wenn du ausziehen solltest, melde deine neue wohnung als 2wohnsitz an! dadurch
bleibst du im erstwohnsitz in alter wohnung. dann sieht das jugendamt das...und du kannst dich
womöglich um KU und TU drücken, weil du noch papierlich drin wohnst...als erstwohnsitz...hat ein
freund von mir gemacht...was haben die [Unterschreitung des Mindestniveaus] gekreischt...und er gegrinst...
ich würde nicht ausziehen, sag dem weib den kampf an! das habe ich auch gemacht! das mußt du
durchstehen! egal wie!
bb
netlover
a) continuität in der erziehung
b) " im umgang
c) das recht in deiner wohnung zu wohnen (mietwohnung wie ich mich erinnere....)
d) und vieles mehr
du hast dann vor gericht schlechte karten, wenns um ABR geht.
ich bin damals bei meiner frau (brasi...) zur polizei gegangen und habe um rat gefragt, weil
sie mein fax und telefon kaputtgemacht hat...antwort: rufen sie uns an - wir kommen dann!
also - was ich dir empfehlen kann, lass ihr durch deinen anwalt ein schreiben zustellen, daß
ihr ab sofort getrennt von tisch und bett seid! du belegst das wohnzimmer! je nach dem wie
man küche etc erreicht. kein essen mehr für sie kaufen, auch nicht für die kinder! TU gibts
nicht, weil du die miete zahlst. KU auch nicht...
noch ein trick: wenn du ausziehen solltest, melde deine neue wohnung als 2wohnsitz an! dadurch
bleibst du im erstwohnsitz in alter wohnung. dann sieht das jugendamt das...und du kannst dich
womöglich um KU und TU drücken, weil du noch papierlich drin wohnst...als erstwohnsitz...hat ein
freund von mir gemacht...was haben die [Unterschreitung des Mindestniveaus] gekreischt...und er gegrinst...
ich würde nicht ausziehen, sag dem weib den kampf an! das habe ich auch gemacht! das mußt du
durchstehen! egal wie!
bb
netlover