13-03-2025, 18:52
Auf welcher Basis? Weiterhin Alleinsorge der Mutter? Dann müsste das z.B. eine "Vollmacht" sein, gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden.
Sorgerechtsvollmachten sind Werkzeuge, mit denen ein Elternteil der beiden gemeinsam Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird, allein das Sorgerecht auszuüben, um Konflikte zu und Kontakt zu minimieren. Eine weitere Bedeutung ist eine Sorgerechtsverfügung, um die gehts hier nicht.
Für eine Vollmacht umgekehrt vom Vater der die Mutter ermächtigt müsste dann doch erst einmal die gemeinsame Sorge hergestellt werden. Der Vater bekommt dann die gemeinsame Sorge und gibt sie über eine Vollmacht gleich wieder ab. Wäre ein netter Witz, Vollmachten können auch zurückgezogen werden. Wenn nicht, dann ist das ganze Spiel sinnlos, ein Rundkurs durch die Paragrafen - Sorgerecht bekommen und sofort wieder abgeben. Dafür dem Juristengesockse was zahlen, wozu?
Vergleiche sind in Sorgerechtsverfahren bei der Herstellung der gemeinsamen Sorge absolut kein typischer Ausgang.
Sorgerechtsvollmachten sind Werkzeuge, mit denen ein Elternteil der beiden gemeinsam Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird, allein das Sorgerecht auszuüben, um Konflikte zu und Kontakt zu minimieren. Eine weitere Bedeutung ist eine Sorgerechtsverfügung, um die gehts hier nicht.
Für eine Vollmacht umgekehrt vom Vater der die Mutter ermächtigt müsste dann doch erst einmal die gemeinsame Sorge hergestellt werden. Der Vater bekommt dann die gemeinsame Sorge und gibt sie über eine Vollmacht gleich wieder ab. Wäre ein netter Witz, Vollmachten können auch zurückgezogen werden. Wenn nicht, dann ist das ganze Spiel sinnlos, ein Rundkurs durch die Paragrafen - Sorgerecht bekommen und sofort wieder abgeben. Dafür dem Juristengesockse was zahlen, wozu?
Vergleiche sind in Sorgerechtsverfahren bei der Herstellung der gemeinsamen Sorge absolut kein typischer Ausgang.