Gestern, 13:54
Du hast jetzt Jahre ausgehalten. Die Kinder sind aus dem Gröbsten. Es gibt keinen rationalen Grund, in der Situation zu bleiben bis sie vollends eskaliert. Wenn es blöd läuft, greift sie nochmals zum Messer. Bekommst man die Situation nochmals in den Griff, ruft sie evtl. die Polizei und konstruiert eine Falschbeschuldigung. Dann bist du sofort raus. Oder es läuft ganz blöd...
Deine 21-jährige Tochter kennt die Situation. Mit ihr kannst Du optimalerweise reden, und für die Dauer des Studiums auch über eine finanzielle Unterstützung im Einvernehmen. Bis zur Scheidung wirst Du Trennungsunterhalt zahlen müssen. Nach der Scheidung steht aus, ob Ehegattenunterhalt fällig wird oder nicht. Zumindest ein paar Bedingungen hängen da dran, die die Frau erfüllen muss sie sich entweder erst einmal den hälftigen Nutzungsausfall zurechnen lassen oder das Haus übernehmen und die Hälfte abkaufen. Kann sie das nicht, muss sie sich auf Dauer eben auch was suchen. Stellt sie sich quer, gibt es eine längere Zeit des Streits, aber am Ende eben das Instrumentarium der Teilungsversteigerung.
Klingt alles blöd, aber am ende des Tages willst Du doch nochmal ein paar Jahre in Ruhe und mit ein wenig Lebensqualität verbringen. Bleibst Du in dieser Situation, hast Du das Letztere nicht und zwar auf Dauer.
Die erste variante ist teuer, schmerzhaft und von Veränderung und Anfangs viel Eskalation geprägt. Aber perspektivisch mit etwas Kapitalstock aus dem 50% Anteil, Ruhe und eigener Lebensgestaltung. Bei der zweiten variante ein Leben unter Druck, Angst und unter Aufgabe aller eigenen Interessen.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
ein 50/50 haus kann man verkaufen. Wenn die Frau drin wohnen leiben will, muss sie
Deine 21-jährige Tochter kennt die Situation. Mit ihr kannst Du optimalerweise reden, und für die Dauer des Studiums auch über eine finanzielle Unterstützung im Einvernehmen. Bis zur Scheidung wirst Du Trennungsunterhalt zahlen müssen. Nach der Scheidung steht aus, ob Ehegattenunterhalt fällig wird oder nicht. Zumindest ein paar Bedingungen hängen da dran, die die Frau erfüllen muss sie sich entweder erst einmal den hälftigen Nutzungsausfall zurechnen lassen oder das Haus übernehmen und die Hälfte abkaufen. Kann sie das nicht, muss sie sich auf Dauer eben auch was suchen. Stellt sie sich quer, gibt es eine längere Zeit des Streits, aber am Ende eben das Instrumentarium der Teilungsversteigerung.
Klingt alles blöd, aber am ende des Tages willst Du doch nochmal ein paar Jahre in Ruhe und mit ein wenig Lebensqualität verbringen. Bleibst Du in dieser Situation, hast Du das Letztere nicht und zwar auf Dauer.
Die erste variante ist teuer, schmerzhaft und von Veränderung und Anfangs viel Eskalation geprägt. Aber perspektivisch mit etwas Kapitalstock aus dem 50% Anteil, Ruhe und eigener Lebensgestaltung. Bei der zweiten variante ein Leben unter Druck, Angst und unter Aufgabe aller eigenen Interessen.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
ein 50/50 haus kann man verkaufen. Wenn die Frau drin wohnen leiben will, muss sie