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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#34
Hier gibt es nicht zu berappeln, weil das Gemeinplätze sind, die zudem wenig Einfluss haben, auch ins Minus führen können. Der grösste Faktor ist Glück, reines Glück.

Das Verhalten am Familiengericht, damit du was hast an das du dich halten kannst: Setz dich mit dem Rücken zum Fenster in die Verhörposition, lege das Blatt mit deinen Anträgen und der Begründung direkt vor dich in dein Sichtfeld hin und lass dich nicht vom gegnerischen Anwalt oder sonstjemand auf abbringen, über anderes zu sprechen. Etwa, das man in die Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge rutscht, obwohl du Alleinsorge beantragt hast (das ist ein BEISPIEL, ich kenne den Wortlaut deiner Anträge nicht). Wenn du etwas begründest, halte dich an deine Antragsbegründungen, haue immer auf denselben Nagel statt wild irgendwo herumzuhämmern. Der gegnerische Anwalt bringt dich zum Abirren, das Jugendamt ist ein Dazwischenfunker, der Richter ist ein Einluller und Vedreher, oft unabsichtlich weil er eh keine Zeit hat, die Anträge mehr als quer zu lesen. Deine Aufmerksamkeit ist beim Protokoll gefragt, vor allem wenn Dinge NICHT drinstehen die wichtig waren und gesagt wurden. Die Chancen stehen gut, dass du dich am Ende wunderst, dass alles ganz anders gelaufen ist und die Tipps sinnlos waren, denn Rat benötigt vorhersagbare Situationen und das ist ein Familiengericht nun mal nicht. Oder dass du alles beachtet hast und das Ergebnis ist fatal anders. Dann sagst du dir "hätt ich bloss, wäre nur... und die Ratschläge haben sicher auch nichts getaugt..."
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von p__ - 16-03-2025, 09:14

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