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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#35
(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Hier gibt es nicht zu berappeln, weil das Gemeinplätze sind, die zudem wenig Einfluss haben, auch ins Minus führen können. Der grösste Faktor ist Glück, reines Glück.

Das Verhalten am Familiengericht, damit du was hast an das du dich halten kannst: Setz dich mit dem Rücken zum Fenster in die Verhörposition, lege das Blatt mit deinen Anträgen und der Begründung direkt vor dich in dein Sichtfeld hin und lass dich nicht vom gegnerischen Anwalt oder sonstjemand auf abbringen, über anderes zu sprechen.

Danke - hilft mir sehr. So dachte ich es auch. Gegnerische Anwältin will Nebelkerzen zünden und mich verstricken. Stur bei der Sache bleiben.

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Etwa, das man in die Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge rutscht, obwohl du Alleinsorge beantragt hast (das ist ein BEISPIEL, ich kenne den Wortlaut deiner Anträge nicht). Wenn du etwas begründest, halte dich an deine Antragsbegründungen, haue immer auf denselben Nagel statt wild irgendwo herumzuhämmern. Der gegnerische Anwalt bringt dich zum Abirren, das Jugendamt ist ein Dazwischenfunker, der Richter ist ein Einluller und Vedreher, oft unabsichtlich weil er eh keine Zeit hat, die Anträge mehr als quer zu lesen.

Noch habe ich gar nichts beantragt. Ich will den zuständigen Richter im Gewaltschutz erstmal 'kennenlernen'. Aber darum geht's, da steht eine mündliche Verhandlung konkret an.

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Deine Aufmerksamkeit ist beim Protokoll gefragt, vor allem wenn Dinge NICHT drinstehen die wichtig waren und gesagt wurden.

Wann spricht man übers Protokoll? Macht man sich Notizen während der Verhandlung und lässt sich zuletzt das Protokoll vorlesen oder wie läuft das? Habe gehört, dass viele Richter sich das mit dem Protokoll schenken wollen. Wie gehe ich hier vor, auf welchen Paragrafen verweise ich zur Not?

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Die Chancen stehen gut, dass du dich am Ende wunderst, dass alles ganz anders gelaufen ist und die Tipps sinnlos waren, denn Rat benötigt vorhersagbare Situationen und das ist ein Familiengericht nun mal nicht. Oder dass du alles beachtet hast und das Ergebnis ist fatal anders.  Dann sagst du dir "hätt ich bloss, wäre nur... und die Ratschläge haben sicher auch nichts getaugt..."

Nein, nein - keine Sorge. Man ist auf hoher See usw...ich bin kein Vollidiot und vor allem stehe ich auf Eigenverantwortung. Von A-Z. Die Begründung ist trotzdem dünn: das ganze Leben ist völlig unabwäg- und unplanbar. Nichtsdestoweniger gelten ein paar ganz allgemeine Regeln, an die man sich halten kann und mit denen man sehr gut fährt sodann. Und zwar bezogen aufs Große Ganze ebenso wie hinsichtlich bestimmter Teilausschnitte.
Ich lese bei dir z.B. eine solche Regel raus, auch wenn du sie (bewusst oder unbewusst?) nicht erwähnt: bereite dich darauf vor, dass alles gegen dich laufen kann bzw. auf eine Art und Weise, die du überhaupt nicht erwartet hättest. Und das bedeutet: nicht aus der Haut fahren in dieser Situation, nicht durchdrehen. Sondern ruhig und sachlich bleiben, dies als völlig normale Irritation abspeichern und einfach zurück zur Tagesordnung bitten.

Habe ich das so richtig verstanden?
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von väterchen_frust - 16-03-2025, 09:35

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