16-03-2025, 10:05
Das Protokoll kann erst kommen, wenn die Sache selbst durch ist, denn das Protokoll sagt u.a., welche Vorgänge in der Verhandlung passiert sind, ohne Zeitmaschine dürfte also eine andere Ordnung schwer werden. Der Richter verliest es am Schluss. Es gibt kein Wortprotokoll. Es ist zusammengefasst, paraphrasiert, teilweise sogar in indirekter Rede wiedergegeben. Wichtig ist, dass nichts unterschlagen wurde, was gesagt wurde und deiner Ansicht nach relevant war, auch wenn es nicht beachtet wurde. Das Protokollzeug ist um den § 160 ZPO herum geregelt, aber untersteh dich, den Besserwissser zu spielen und zu quäken "Aber Herr Richter, gemäss Paragraf 160a TstpehOh müssen sie....". Verlass dich drauf, der kennt die Paragrafen und weiss sehr genau, wie mit dem Protokoll zu verfahren ist. Stelle Bemerkungen indirekt in Frageform: "Muss man fürs Protokoll nicht die Aufnahmetaste drücken?", "Stimmt es, wenn da von einem Vergleich die Rede ist, obwohl ich doch gar keinem zugestimmt habe?"