Gestern, 10:57
Du hast diese Person freiwillig geheiratet, Kinder produziert, aber eine Ehefolgenbeschwerdestelle die übernimmt und Eltern zwangsgeraderückt, wenns nicht mehr läuft gibts nirgends. Setze dir selber Ziele: Machbare Ziele und wenige Ziele. "Machbar" ist das grösste Problem bei Vätern, die Wünsche und Vorstellungen sind meistens völlig unrealistisch. Beratung wird dann auch gerne in ihrem Verlauf abgelehnt, weil auch gut begründeter Widerspruch als Verrat an der Sache, Besserwisserei und Aufgabe der hehren Ziele gewertet wird.
Du siehst auch, wie gut sie die Kinder im Griff hat. Belabert und nun wollen sie nicht in den Kindergarten. Altbekannte Sache. Auch die Muttersache. Es gibt Mütter, die den Kindergarten mehrfach wechseln, weil sie immer ein "Haar in der Suppe" finden. Trage das niemals mit, aber sieh ein, dass du es jetzt schwer und später gar nicht mehr verhindern kannst.
Der Punkt ist "längerer Aufenthalt". Alles was unter Besuch läuft, ist durchaus so, dass sie einfach gehen kann. Gründe dafür hat sie. Es gibt Beschlüsse, wo ein Elternteil sogar Beurlaubung von der Schule durchgesetzt hat und gegen den Willen des anderen Elternteils mit den Kinder nach Pakistan ist, um dort die Grosseltern kennenzulernen. Was sie nicht einseitig darf, ist ganz umziehen.
Der wichtige Satz ist, dass eine Diskussion mit ihr sinnlos ist. Auch im Beisein von Dritten, im Jugendamt. Klar, entweder du stimmst allem zu oder sie macht was sie will, dazwischen gibts nichts mehr. Damit bist du längst getrennt, nur nicht physisch. Und das sollte dein nächster Schritt sein, die physische Trennung.
Du siehst auch, wie gut sie die Kinder im Griff hat. Belabert und nun wollen sie nicht in den Kindergarten. Altbekannte Sache. Auch die Muttersache. Es gibt Mütter, die den Kindergarten mehrfach wechseln, weil sie immer ein "Haar in der Suppe" finden. Trage das niemals mit, aber sieh ein, dass du es jetzt schwer und später gar nicht mehr verhindern kannst.
Zitat:Diese hatte mir beim Thema des längeren Auslandsaufenthalt nach Kolumbien den Tipp gegeben, dass meine Frau nicht einfach gehen kann,
sondern ich beim gemeinsamen Sorgerecht ein Mitbestimmungsrecht habe.
Der Punkt ist "längerer Aufenthalt". Alles was unter Besuch läuft, ist durchaus so, dass sie einfach gehen kann. Gründe dafür hat sie. Es gibt Beschlüsse, wo ein Elternteil sogar Beurlaubung von der Schule durchgesetzt hat und gegen den Willen des anderen Elternteils mit den Kinder nach Pakistan ist, um dort die Grosseltern kennenzulernen. Was sie nicht einseitig darf, ist ganz umziehen.
Der wichtige Satz ist, dass eine Diskussion mit ihr sinnlos ist. Auch im Beisein von Dritten, im Jugendamt. Klar, entweder du stimmst allem zu oder sie macht was sie will, dazwischen gibts nichts mehr. Damit bist du längst getrennt, nur nicht physisch. Und das sollte dein nächster Schritt sein, die physische Trennung.