Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haus Verkauf, was mit dem Geld machen?
#18
Ich glaube nicht, dass es falsch ist, was ich schreibe. Ggf. hast Du es aber nur zur Hälfte verstanden.

(17-03-2025, 23:50)Nintendo schrieb: Wenn du das Vermögen in eine selbstbewohnte Immobilie steckst ist das auch sehr gefährlich. Mit Wohnwert und gesparter Miete erhöht sich rechnerisch dein Einkommen und der höhere Unterhalt bleibt erhalten. Wenn schon eine eigene Immobilie, dann 100% finanziert und nur die Kaufnebenkosten sofort bezahlen.

Genau! Eigenes Vermögen erstmal nachweisbar verbrauchen. Einige Zeit später über Schulden eine Immobilie kaufen. Ein zinsloser Privatkredit von den Eltern, den Du monatlich tilgst, wären solche Schulden. Die monatlichen Tilgungen dieses Kredites kannst Du in bar an Deine Eltern bezahlen und Dir eine Quittung geben lassen. Die Tilgungen mindern Dein Einkommen -- egal ob Du selbst drin wohnst oder es vermietest. 

Falls das Jugendamt Deine Quittungen oder Altschulden nicht anerkennt und klagen will, kannst Du ja immer noch einen Rückzieher machen. Da ist dann letztlich nichts weiter für Dich passiert. Außer dass das Geld in Russland ist, was Dir keiner glaubt.  

Diese und andere Spielmöglichkeiten kannst Du in den Unterhaltsgrundsätzen nachlesen. Danach müssen sich alle richten. Anbei ein paar Auszüge:

Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt Stand: 01.01.2024

...Finanzierungslasten mindern den Wohnwert, soweit sie tatsächlich durch Ratenzahlungen bedient werden. Tilgungsleistungen sind in der Regel bis zur Höhe des in Ansatz zu bringenden Wohnwerts abzuziehen.........

...Aufwendungen für die Altersvorsorge sind bis zu 23% des Bruttoeinkommens, beim Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei Beamten, Richtern, Soldaten deshalb abzüglich des gültigen Rentenbeitragssatzes) abzusetzen.
Die darin enthaltene freiwillige, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigende, zusätzliche Altersvorsorge kann minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern bei der Geltendmachung von Mindestunterhalt nicht entgegengehalten werden.

Als zusätzliche Altersvorsorge sind neben den zertifizierten Riester- oder Rürupverträgen auch andere Vermögensbildungsmaßnahmen anzusehen, die einer Absicherung im Alter dienen können, insbesondere die Tilgungsleistungen auf Kredite für Immobilien.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Haus Verkauf, was mit dem Geld machen? - von Alles-durch - 18-03-2025, 09:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste