23-03-2025, 19:18
Siehe Düsseldorfer Tabelle Punkt A7. Es sind im Selbstbehalt 520 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Will man den Selbstbehalt wegen höherer Miete erhöht haben, darf die Miete nicht "unangemessen" sein. Wegen 1500 EUR Miete als Mangelfall zu gelten und deswegen weniger Unterhalt zu zahlen, ist aussichtslos. Was eher geht, ist die Herabstufung bei den Tabellenstufen. Die Arbeitszeit unter Vollzeit zu reduzieren benötigt auch eine sehr gute Begründung, ansonsten wird es ebenso schwer, deshalb den Unterhalt zu reduzieren.